Ab Januar 2024 werden die elektronischen Rezepte in Arzt- und Zahnarztpraxen verpflichtend ausgestellt. Dann können verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per elektronischem Rezept in der Apotheke eingelöst werden. Das bedeutet, dass versicherte Patienten verschreibungspflichtige Medikamente nur noch per E-Rezept erhalten. Mit dieser Umstellung sollen Patienten mehr Komfort genießen. Zum Beispiel benötigen sie damit weniger Wege in die Arztpraxis.
Was ist ein E-Rezept?
Das E-Rezept ist ein elektronisches Rezept. Es ist demnach ein Rezept in digitaler Form. Darin sind die Daten für die verschriebenen Medikamente für den jeweiligen Patienten gespeichert. Das elektronische Rezept kann in einer Apotheke eingelöst werden, wie es bisher mit dem rosafarbenen Rezept der Fall war. Für die Übermittlung wird die Telematikinfrastruktur (TI) des Gesundheitswesens eingesetzt. Sie verbindet Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken und andere Erbringer von Leistungen im Gesundheitswesen miteinander. Damit können diejenigen, die an der Versorgung der Patienten beteiligt sind, schneller und sicherer miteinander kommunizieren.
Welche Vorteile hat das E-Rezept für Patienten?
Wie erhalte ich mein E-Rezept?
Um Ihr E-Rezept zu erhalten haben Sie 3 verschiedene Möglichkeiten:
1. per App
Hierfür benötigen Sie die E-Rezept-App der Gematik.
Für die Anmeldung in der App benötigen Sie eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK). Außerdem die PIN, die dazu gehört. NFC bedeutet „near field communication“, in Deutsch „Nahfeldkommunikation“. Damit können Daten über kurze Distanzen drahtlos ausgetauscht werden wie beim bargeldlosen Zahlen.
Die App erhalten Sie zum Beispiel in folgenden App-Stores:
An dem kleinen Strahlensymbol im oberen Bereich der elektronischen Gesundheitskarte erkennen Sie, dass Ihre Karte NFC-fähig ist. Falls Sie noch eine NFC-fähige Karte besitzen, können Sie eine bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
2. per elektronischer Gesundheitskarte
Seit Juli letzten Jahres können Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät in Ihrer Praxis Ihrer Wahl stecken, um das Rezept zu erhalten. Danach können Sie das elektronische Rezept in der Apotheke Ihrer Wahl abrufen und einlösen. Allerdings lassen sich auf der Karte keine E-Rezepte speichern, denn die Karte dient lediglich dazu, Sie in Ihrer Apotheke zu verifizieren. Falls Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte verlieren, sollten Sie dennoch so schnell wie möglich Ihre Krankenkasse informieren und Ihre Karte sperren lassen.
3. per Ausdruck
Eine Alternative zu den genannten Möglichkeiten ist der Papierausdruck des E-Rezeptes, das mehrere 2D-Codes enthält, in denen die verschriebenen Daten gespeichert sind. Diese Codes ähneln dem QR-Code. Den Ausdruck können Sie in der Apotheke vorlegen, wie Sie bisher den rosafarbenen, grünen oder blauen Rezeptbeleg vorgezeigt haben.
Wie kann ich das E-Rezept in der Versandapotheke einlösen?
Ablauf für das E-Rezept im Überblick:
1. Schritt: Ausstellung des E-Rezeptes durch einen Arzt oder Zahnarzt.
2. Schritt: Erhalt des E-Rezeptes mit automatisch erstellen QR-Code, der zum Einlösen in einer Apotheke benötigt wird.
3. Schritt: Rezeptcode an die Versandapotheke übermitteln. Dies können Sie direkt im Shop der jeweiligen Versandapotheke – einfach scannen, hochladen und senden.
4. Schritt: Von der Versandapotheke sofort geliefert bekommen.
Intensive Tests für das elektronische Rezept in den letzten Jahren
Das elektronische Rezept wurde in den letzten Jahren ausführlich getestet. Dabei wurden sämtliche Nutzungsschritte tiefgründig getestet und für die Nutzung in der gesamten Bundesrepublik vorbereitet, begonnen bei der Ausstellung des Rezeptes in der Praxis über die Übermittlung an den Patienten und die Einlösung in seiner Lieblingsapotheke bis hin zur Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse. Seit dem 1. September 2022 sind alle Apotheken bereits in der Lage, die Rezepte einzulösen und mit den zuständigen Kassen abzurechnen, auch Online-Apotheken.
Weitere digitale Anwendungen des E-Rezeptes
Das elektronische Rezept ist nicht nur ein Rezept, sondern es kann auch überprüfen, ob die verschriebenen Medikamente in Wechselwirkung stehen, an die Einnahme der Medikamente erinnern und die Medikamenteneinnahme planen. Aber zukünftig sollen damit auch Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege oder Heilmittel verordnet werden.
Sichere Übermittlung
Für die sichere Übermittlung der Daten nutzen Ärzte und Apotheken die Telematik-Infrastruktur. Das ist die sichere Datenautobahn des Gesundheitswesens. Sie vernetzt alle im Gesundheitswesen Beteiligten miteinander. Auch die digitale Patientenakte und elektronische Gesundheitskarte wird darüber gesteuert. Durch das E-Rezept erweitert sich der Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte.
Aktueller Stand:
- Pilotphase in Berlin/Brandenburg: seit 01.Juli 2021
- Testphase in ganz Deutschland: ab 01.Oktober 2021
- E-Rezepte digital mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulösen: ab 01.Juli 2023
- verpflichtende Ausstellung in allen Praxen: ab 1. Januar 2024
Wichtig: Auch wenn das E-Rezept nicht auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird, sondern die Karte nur als Schlüssel dient, um Apotheken den Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst zu gewähren, sollten Sie auf Ihre Karte gut aufpassen.
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