Diese Unterschiede sind dem Verbraucher häufig nicht ersichtlich, gerade wenn es um den Unterschied zwischen verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Produkten geht. Nur in einigen europäischen Ländern ist ein Versenden von rezeptpflichtigen Arzneimitteln möglich. Alle anderen Staaten in Europa verbieten den Versand über das Internet oder binden ihn an eine stringente Vorgehensweise.
Unterschiede beim Medikamentenversand in Europa
Das versenden von Produkten mit Rezeptpflicht ist nur in einem Viertel aller Mitgliedsstaaten erlaubt. Dazu zählen
- Deutschland
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Niederlande
- Schweden und
- Großbritannien
Um verschreibungspflichtige Arzneimittel in Finnland zu versenden, muss ein vorheriger telefonischer Kontakt zwischen der Apotheke und dem Kunden stattfinden. Die Länder regeln den Medikamenten-Versand in Europa auf Landesebene und dies führt folglich zu vielen Unterschieden.
Der Onlinehandel mit OTC-Produkten
Eine Besonderheit bei diesen Regelungen spielt die Schweiz. Dort ist das Versenden von Arzneimitteln nur erlaubt, wenn sie zuvor von einem Arzt verschrieben wurden. Damit ist grundsätzlich das Versenden verschreibungspflichtiger Medikamente möglich. Jedoch verhält sich die Schweiz beim Verschicken von OTC-Produkten strenger. Die rezeptfreien Medikamente müssen ebenfalls von einem Arzt verordnet werden, bevor eine Online-Apotheke sie versenden kann. In der übrigen EU hingegen sind die rezeptfreien Medikamente, die sogenannten OTC-Produkte, für den Onlinehandel freigegeben. Sie unterliegen lediglich der Apothekenpflicht.
Gründe für die unterschiedlichen Haltungen vieler EU-Länder
Die meisten EU-Staaten möchten die Kontrolle über Inhaltsstoffe und den Versandhandel von Arzneimitteln behalten. Diese Überlegungen gelten der Gesundheit der Bevölkerung und haben nichts mit einer generellen Ablehnung gegen einen Medikamentenversand in Europa zu tun. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen, damit das Arzneimittel nur den eigentlichen Empfänger erreicht. Außerdem erschüttern immer wieder gefälschte Arzneimittel und skandalös verunreinigte Importe aus Asien, wie z. B. China die Öffentlichkeit.
Beratung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten nötig
Auch in der Wahrnehmung der breiten Bevölkerung ist eine Verschreibung eines Arzneimittels etwas Besonderes, das mit spezieller Aufmerksamkeit gehandhabt werden muss. Schließlich ist beim unkontrollierten Versenden von Arzneimitteln im Onlinehandel auch zu befürchten, dass die entsprechende Versand-Apotheke ihrer Beratungspflicht gegenüber dem Verbraucher nicht immer nachkommen kann. Die unterschiedlichen Betrachtungsweisen der einzelnen Länder führen natürlich auch dazu, dass die Preise selbst in den EU-Mitgliedstaaten erheblich variieren.
Mehr Harmonisierung täte gut
Für einen Medikamentenversand durch Online-Apotheken in Europa ohne Einschränkungen ist zu hoffen, dass sich der Arzneimittelmarkt weiter harmonisiert. Der jetzige Rechtszustand ist etwas unbefriedigend, da er mit Unsicherheiten bei Medikamentenkauf im Internet für die Verbraucher verbunden ist. Es sind gemeinsame Richtlinien nötig, um einen einheitlichen Standard zu erhalten.
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