Versand setzt Präsenzapotheke voraus
Die Erlaubnis zum Versand bekommen Apotheken nur, wenn diese eine Offizinapotheke betreiben. Dabei gilt das vom EuGH für zulässig erachtete Fremdbesitzverbot auch für die Versandapotheken. Reine Versandapotheken sind nach dem Willen der Gesetzgebung nicht vorgesehen. Die offizine Apotheke versendet zusätzlich zu den vor Ort angebotenen Diensten deutschlandweit Medikamente. Das Sortiment an verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Medikamenten muss bei Online-Apotheken und Apotheken vor Ort gleich sein. Damit wird gewährliestet, dass alle Medikamente deutschlandweit innerhalb von zwei Tagen geliefert werden können. Gemäß dem Apothekengesetz ist eine ausreichende Beratung für die Patienten durch pharmazeutisches Personal zu garantieren.
Impressumspflicht für Versandapotheken
Bedingung für das Betreiben einer Onlineapotheke ist, dass die Webpräsenz den Vorschriften der Impressumspflicht genügt. Auch Versandapotheken müssen sich in Deutschland an dem Meldesystem für Not- und Nachtdienst beteiligen sowie ein Notfalldepot vorweisen. Für die Erteilung einer Versandhandelserlaubnis ist ein formloses Anschreiben nötig, dass an die zuständige Behörde geschickt werden muss. Laut Gesetz reicht eine schriftliche Versicherung des Apothekers aus, um die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Originalrezepte an Online-Apotheke senden
Ist ein Präparat rezeptpflichtig, muss das Rezept nach dem Arzneimittelgesetz per Post an die Versandapotheke gesendet werden. Entgegen weitläufiger Meinungen ist die Zusendung per Fax nicht erlaubt. Jede Apotheke kann frei entscheiden, welche Variante der Rezepteinsendung sie anwendet. Es ist somit für die Kunden möglich, die verschreibungspflichtigen Arzneimittel online zu bestellen und das Rezept danach zur Apotheke zu senden. Es ist aber auch möglich, dass Kunden ihr Rezept zusammen mit einem Bestellformular zur Apotheke senden, um das rezeptpflichtige Medikament zu erhalten. Online-Apotheken dürfen nur Arzneien vertreiben, die zugelassen und verkehrsfähig (auch rezeptfrei) sind. Dies bedeutet, dass alle angegebenen Medikamente eine PharmaZentralNummer benötigen (kurz PZN). Die Zukunft ist das sogenannte E-Rezept – ein elektronisches Rezept – welches dann direkt an die Apotheken gesendet wird.
Keine Preisbindung bei OTC-Produkten
Seit dem 1. Januar 2004 ist die Preisbindung aufgehoben, weshalb die Versandapotheke günstigere Preise anbieten kann. Ohne Preisbindung bei rezeptfreien Medikamenten können Nutzer der Onlineapotheke von dem Konkurrenzdruck profitieren. Neben dem Apothekengesetz, Arzneimittelgesetz und Heilmittelwerbegesetz unterliegen Versandvarianten dem Betäubungsmittelgesetz in Deutschland. Die Versandapotheke untersteht den gleichen Kontrollmechanismen sowie Anforderungen an Recht und Gesetz wie eine Vor-Ort-Apotheke, die Mitglied in der Apothekenkammer ist und diese mit ihren Beiträgen finanziert.
Keine Auslagerung wie beim Pharmagroßhandel
Apotheken müssen den Versand nach der Bestellung vor Ort abwickeln, weshalb Krankenhausapotheken keine Arzneimittel versenden dürfen. Dabei ist es wichtig, dass der Versandvorgang in den Betriebsräumen statt findet und nicht als reine Logistik, wie bei einem Pharmagroßhandel, ausgelagert wird. Die Räume, die den Versandhandel betreffen, sollen in angemessener Nähe zu den Betriebsräumen der Offizinapotheke liegen. Es muss sich also um Apothekenbetriebsräume handeln. Dabei ist eine weitere Betriebserlaubnis für die bisherige Offizinapotheke zu beantragen, wenn die Versandräume sich nicht in denselben Räumlichkeiten befinden.
Sicherheit für Verbraucher
Patienten müssen auf das Erfordernis hingewiesen werden, mit dem jeweiligen Arzt in Kontakt zu treten, falls es Probleme mit der Medikation geben sollte. Die Beratung der Verbraucher hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Kunden sind darauf hinzuweisen, dass als Voraussetzung für die Lieferung mit Arzneimitteln eine Telefonnummer anzugeben ist, damit das pharmazeutische Personal ohne zusätzliche Gebühren Kunden beraten kann. Handelt es sich um eine Internetapotheke, muss diese auch über geeignete Geräte sowie Einrichtungen verfügen, die die sichere Bezahlung gewährleisten. Ist das Präparat rezeptfrei, gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei verschreibungspflichtigen Präparaten.
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